Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 163/26.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 9.12.2025 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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