Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2073/24

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge­lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens.

Der Streitwert wird für das Verfah­ren beider Rechts­züge auf 60.000,00 Euro festgesetzt.


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