Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 69/26

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 7.500 Euro festgesetzt.


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