Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1219/25

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ver­sagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Be­schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 7.10.2025 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 2.000,00 Euro festgesetzt.


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