Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 701/26.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 28.1.2026 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfah­rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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