Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2315/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungs­verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs­verfahren auf 364,68 Euro festgesetzt.


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