Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 255/26

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren auf 4.025,00 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.


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