Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 175/26

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be­schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. Januar 2026 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer­deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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