Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 P 90/99

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.09.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.11.1999 verurteilt, der Klägerin einen Zuschuss von 5.000,- DM zu den Kosten der Pflasterung des Gehweges zum Eingang des Hauses "J-Straße 8, I" zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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