Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 12 SB 7/03

Tenor

Der Bescheid vom 29.08.2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.12.2002 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Nachteilsausgleich "aG" festzustellen. Der Beklagte trägt die Kosten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen