Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 11 RJ 105/03

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 30.10.2002 in der Fassung des Bescheides vom 12.05.2003 und des Widerspruchbescheides vom 19.08.2003 verurteilt, für das Widerspruchsverfahren Kosten in Höhe von insgesamt 690,20 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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