Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 150/03

Tenor

Der Bescheid vom 21.10.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2003 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, weitere 136,88 Euro zu erstatten. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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