Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 12 SB 144/03

Tenor

Der Bescheid vom 22.09.2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2003 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Grad der Behinderung mit 50 zu bewerten. Der Beklagte trägt die Kosten.


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