Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 81/04

Tenor

Der Bescheid vom 08.03.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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