Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 17 SB 71/04

Tenor

Der Bescheid vom 13.01.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.03.2004 wird insoweit aufgehoben, als dort der Nachteilsausgleich mit dem Merkzeichen "B" entzogen wird. Der Beklagte hat die Kosten des Kläger zu erstatten.


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