Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 11 RA 3/04

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.02.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26.05.2004 verurteilt, der Klägerin Leistungen für die behinderungsgerechte Ausstattung ihrer Küche zu erbringen. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten.


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