Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 22/05 ER

Tenor

Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur ungekürzten Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verpflichten, wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen