Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 1 U 40/03

Tenor

Der Bescheid vom 14.05.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die HIV-Infektion des Klägers als Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV zu entschädigen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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