Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 98/05 ER

Tenor

Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu weiteren Leistungen zu verpflichten, wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Antragstellers zu erstatten.


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