Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 110/05 ER

Tenor

Der Antrag, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Leistung für Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zu verpflichten, wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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