Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AS 61/05

Tenor

Der Bescheid vom 30.06.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.08.2005 sowie der Bescheid vom 23.11.2005 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen sondern als Zuschuss zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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