Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 KG 11/05

Tenor

Der Bescheid vom 04.07.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.09.2005 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, Kinderzuschlag in Höhe von 280,00 EUR ab April 2005 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten.


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