Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 37/06 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des am 20.04.2006 erhobenen Widerspruchs gegen den Bescheid vom 12.04.2006 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Antragstellers zu erstatten.


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