Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AS 18/06

Tenor

Der Bescheid vom 06.10.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2006 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld II in Höhe von 42,23 EUR auch für Oktober und November 2005 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.


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