Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 26/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 02.09.2005 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 01.02.2006 verurteilt, den Klägern unter entsprechender Rücknahme der Bewilligungsbescheide vom 28.12.2004, 22.03.2005 und 11.05. 2005 für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2005 weitere Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Höhe von jeweils 970,89 EUR, zusammen 1941,78 EUR zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt der Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.


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