Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 92/06 ER

Tenor

Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verpflichten, wird abgelehnt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.


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