Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 1 U 5/06

Tenor

Der Bescheid vom 28.06.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.12.2005 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Ruptur der langen körpernahen Bizepssehne rechts als Folge des Arbeitsunfalles vom 19.05.2005 anzuerkennen und dem Kläger Verletztengeld vom 20.05. bis10.07.2005 zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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