Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 R 42/06

Tenor

Der Bescheid vom 09.12.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.04.2006 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unter Zugrundelegung eines Versicherungsfalls vom 03.11.2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Beklagte hat 1/2 der Kosten des Klägers zu erstatten.


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