Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 154/06 ER

Tenor

Auf die Erinnerung vom 08.10.2007 wird der Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 25.09.2007 abgeändert. Die dem Antragsteller zu erstattenden Kosten werden auf 842,52 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.06.2007 festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.


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