Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 12/08

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 22.10.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2007 verurteilt, den Kläger mit Hüftprotektoren (Hüftschutzhosen) zu versorgen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.


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