Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 9 AS 139/07

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 30.05.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2007 verurteilt, die dem Kläger bewilligten Leistungen zuschussweise zu gewähren. 2. Die Beklagte trägt die Kosten.


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