Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 95/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt 1/6 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.