Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 65/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.09.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.06.2008 verurteilt, dem Kläger für die Zeit von 01.07.2007 bis 31.07.2008 Eingliederungshilfe durch Übernahme der nach einzusetzendem Ein-kommen ungedeckten Kosten für Fachleistungsstunden zu ge-währen und davon auszugehen, dass einzusetzendes Vermögen für diesen Zeitraum nicht vorhanden war. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.


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