Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 5 AS 362/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.01.2010 in der Gestalt des Wider¬spruchsbescheides vom 01.03.2010 ver¬urteilt, dem Kläger im Zeitraum von Fe¬bruar bis Juli 2010 Leistun¬gen nach dem SGB II nach Maßgabe des Gesetzes unter Zugrundelegung ei¬ner angemesse¬nen Netto-kaltmiete in Höhe von 237,50 EUR und angemessener Betriebs¬kosten in Höhe von 100,00 EUR zuzüglich angemessener Heizkosten zu be¬willigen. Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. Die Berufung wird zugelassen.


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