Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 101/10

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 15.07.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2010 und des angenommenen Teilanerkenntnisses vom 27.10/11.11.2010 verurteilt, den Kläger mit einem mobilen Kameralesesystem gegen Rückgabe des stationären Bildschirmlesegerätes zu versorgen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.