Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 181/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 19.03. und 25.03.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.06.2010 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 28.02. bis 31.05.2010 Krankengeld zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.


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