Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 14 KR 82/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 10.06.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 04.03.2011 verurteilt, den Kläger mit dem Fußhebersystem NESS L300 der Firma Bioness Inc. zu versorgen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.


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