Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 142/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.10.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.07.2013 verurteilt, der Klägerin 2.061,80 EUR zu erstatten. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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