Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 12 SB 584/13

Tenor

Der Bescheid vom 28.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.05.2013 wird aufgehoben soweit ein GdB von weniger als 40 festgestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach zu 1/3.


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