Urteil vom Sozialgericht Aachen - S13 KR 231/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14.03.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2013 verurteilt, der Klägerin auch für die Zeit vom 25.03. bis 21.10.2013 Krankengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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