Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 6/16

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 16.09.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.12.2015 verurteilt, der Klägerin eine Brustaufbauoperation (Mammaaugmentation) und eine Bauchdeckenstraffung (Abdominoplastik) zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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