Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 1 KR 157/16

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.10.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.04.2016 verurteilt, der Klägerin die Kosten der im September 2016 durchgeführten stationären Produktion in Höhe von 4.588,61 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen