Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 312/16

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 09.03. und 19.05.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.09.2016 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.03. bis 31.07.2016 Krankengeld zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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