Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 48/16

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.08.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2016 verurteilt, der Klägerin Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges mit der Möglichkeit des Transportes ihres Elektrostuhls zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.


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