Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 25 AS 427/17 ER

Tenor

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 24.05.2017 gegen den Bescheid vom 19.05.2017 wird abgelehnt.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.


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