Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 364/16

Tenor

Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 06.04.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.10.2016 und der Rücknahmebescheid vom 05.10.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.02.2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin mit einem tragbaren mobilen Sauerstoffkonzentrator, entsprechend dem Gerät "Inogen One G3 High-Flow" der Fa. OxyCare GmbH zu versorgen. Die notwendigen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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