Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 476/17

Tenor

Der Bescheid der Beklagte vom 29.06.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.11.2017 wird aufgehoben, soweit dadurch die fiktive Genehmigung des Antrags vom 28.03.2017 auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten "Pedanios 18/1" aufgehoben und dieser Antrag für die Zeit ab 01.08.2017 abgelehnt worden ist.

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.


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