Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 101/18 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege er einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin ab 07.06.2018 vorläufig weitere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von monatlich 150,00 EUR bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsacheverfahren zu zahlen. Die notwendigen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.


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