Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 379/20

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der am 27.10.2020 erhobenen und unter dem Az. S 13 KR 379/20 anhängigen Klage gegen den Bescheid der Antragsgegner vom 02.10.2020 wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 80.000,00 EUR festgesetzt.


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