Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Detmold - S 14 U 239/02

Tenor

Der Bescheid vom 26.05.2003 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.06.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2002 verurteilt, dem Kläger wegen der Folgen seines Arbeitsunfalles vom 14.12.1981 ab dem 26.03.2002 Verletztenrente nach einer MdE von 20 vom Hundert zu gewähren.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger 3/4 seiner außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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